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Transparenz

Auf der Grundlage der folgenden Texte:

  • Gesetz Nr. 2011-2012 vom 29. Dezember 2011 über die Stärkung der gesundheitlichen Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten.
  • Artikel L1453-1 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit.
  • Durchführungserlass Nr. 2013-414 vom 21. Mai 2013 über die Transparenz der Vorteile, die von Unternehmen gewährt werden, die Produkte mit gesundheitlicher und kosmetischer Zweckbestimmung für den Menschen herstellen oder vermarkten.

X.NOV ist verpflichtet, die gewährten Vorteile und die mit den Angehörigen der Gesundheitsberufe unterzeichneten Vereinbarungen zu veröffentlichen. Kommerzielle Vereinbarungen, wie der Kauf von X.NOV-Produkten, fallen nicht in den Anwendungsbereich.

Gemäß dem Gesetz „Informatik und Freiheit“ vom 6. Januar 1978 in der Fassung von 2004 haben die in diesen Veröffentlichungen genannten Personen ein Recht auf Zugang und Berichtigung der sie betreffenden Informationen, können aber ihr Recht auf Einspruch gegen die Sammlung und Verarbeitung ihrer Daten nicht ausüben, da die „Transparenz“-Vorrichtung obligatorisch ist.



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